Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Allgemeines im Überblick.

1.1 Allgemein.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Medica Design & Praxismarketing gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen als Agentur für Kommunikation, im Rahmen des Internetdienstes, der Werbegrafik und der damit im Zusammenhang stehenden allfälligen Lieferungen und Leistungen. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen ausnahmslos der Schriftform. Abweichungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen und sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Gegenbestätigung durch Medica Design & Praxismarketing, ohne eine solche schriftliche Bestätigung sind Abweichungen nicht gültig, Emails gelten als schriftlich. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Im Folgenden bezieht sich “Kunde” auf den bestellenden Vertragspartner.

1.2 Angebot, Vertragsabschluss.

Die Angebote von Medica Design & Praxismarketing sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Medica Design & Praxismarketing als angenommen, sofern Medica Design & Praxismarketing nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass Medica Design & Praxismarketing den Auftrag annimmt.

1.3 Leistung und Honorar – Agenturleistung.

Wenn nicht anders vereinbart entsteht der Honoraranspruch von Medica Design & Praxismarketing für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Medica Design & Praxismarketing ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen von Medica Design & Praxismarketing, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von Medica Design & Praxismarketing. Kostenvoranschläge von Medica Design & Praxismarketing sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von Medica Design & Praxismarketing schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird Medica Design & Praxismarketing den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten von Medica Design & Praxismarketing, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt Medica Design & Praxismarketing eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich an Medica Design & Praxismarketing zurückzustellen.

1.4 Präsentationen.

Für die Teilnahme an Präsentationen steht Medica Design & Praxismarketing ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von Medica Design & Praxismarketing für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält Medica Design & Praxismarketing nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von Medica Design & Praxismarketing, insbesondere die Präsentationsgrundlagen und deren Inhalt Eigentum von Medica Design & Praxismarketing; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an Medica Design & Praxismarketing zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von Medica Design & Praxismarketing gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist Medica Design & Praxismarketing berechtigt, die präsentierten Ideen anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Medica Design & Praxismarketing nicht zulässig.

1.5 Eigentumsrecht und Urheberschutz.

Alle Leistungen von Medica Design & Praxismarketing einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, Datenbanken, Scripts), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Medica Design & Praxismarketing und können von Medica Design & Praxismarketing zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Medica Design & Praxismarketing darf der Kunde die Leistungen von Medica Design & Praxismarketing nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. änderungen von Leistungen von Medica Design & Praxismarketing durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Medica Design & Praxismarketing und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von Medica Design & Praxismarketing, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Medica Design & Praxismarketing erforderlich. Dafür steht Medica Design & Praxismarketing und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Für die Nutzung von Leistungen von Medica Design & Praxismarketing bzw. von Werbemitteln, für die Medica Design & Praxismarketing konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – ebenfalls die Zustimmung von Medica Design & Praxismarketing notwendig.

1.6 Kennzeichnung.

Medica Design & Praxismarketing ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf Medica Design & Praxismarketing und auf den Urheber hinzuweisen. Dem Kunden erwachsen dadurch keine Ansprüche auf Entgeltanspruch.

1.7 Genehmigung.

Alle Leistungen von Medica Design & Praxismarketing, insbesondere Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Farbabzüge, elektronische Animationen und Grafiken, sowie Texte und Abbildungen, sind vom Kunden zu überprüfen und innerhalb von drei Tagen freizugeben. Wenn der gewünschte Liefertermin des Kunden diesen Zeitraum nicht zulässt, ist dieser Zeitraum entsprechend kürzer. Bei nicht rechtzeitiger überprüfung und Freigabe gelten diese als vom Kunden genehmigt.

1.8 Lieferfrist - Termine.

Medica Design & Praxismarketing bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Medica Design & Praxismarketing eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Medica Design & Praxismarketing. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Medica Design & Praxismarketing. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von Medica Design & Praxismarketing – entbinden Medica Design & Praxismarketing jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

1.9 Abnahme,Vertragsrücktritt.

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, oder nimmt der Kunde die Ware bzw. Dienstleistung nicht oder nur teilweise nicht an, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist Medica Design & Praxismarketing berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadenersatz kann Medica Design & Praxismarketing mindestens 50% des vereinbarten, der Bestellung oder des Auftrags zugrunde liegenden Verkaufspreises verlangen. Medica Design & Praxismarketing ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Auftrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird. Unbeachtet der Schadenersatzansprüche von Medica Design & Praxismarketing sind im Fall des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung bzw. Dienstleistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde, sowie für von Medica Design & Praxismarketing erbrachte Handlungen zur Vorbereitung.

1.10 Zahlung.

Die Rechnungen von Medica Design & Praxismarketing sind ohne jeden Abzug innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung nach Zahlungsfrist, auch von Anzahlungen, gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12 % p.a. sofern nicht anders vereinbart. Keine Zahlungserinnerungen notwendig - Mahnkosten gelten ab Beginn des Zahlungsverzuges. Gelieferte Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Medica Design & Praxismarketing. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

1.11 Gewährleistung und Schadensersatz.

Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Lieferung oder Leistung durch Medica Design & Praxismarketing schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch Medica Design & Praxismarketing zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Medica Design & Praxismarketing alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Medica Design & Praxismarketing beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt Medica Design & Praxismarketing keinerlei Haftung.

1.12 Haftung.

Medica Design & Praxismarketing wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für Medica Design & Praxismarketing erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei von Medica Design & Praxismarketing vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von Medica Design & Praxismarketing vorgeschlagene Werbemaßnahme erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung von Medica Design & Praxismarketing für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet Medica Design & Praxismarketing nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) Medica Design & Praxismarketing selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde Medica Design & Praxismarketing schad- und klaglos: Der Kunde hat Medica Design & Praxismarketing somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die Medica Design & Praxismarketing aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

1.13 Anzuwendendes Recht.

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Medica Design & Praxismarketing ist ausschließlich Deutsches Recht anzuwenden.

1.14 Gerichtsstand.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Altötting. Medica Design & Praxismarketing ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.


Erweiterungen zu den AGB.

01 - Webdesign, Internetpräsentationen, Internetdienstleistungen.

Medica Design & Praxismarketing verfügt im Bereich Onlinemarketing, speziell in den Bereichen: Webdesign, Internetpräsentationen und Internetdienstleistungen über eine Erweiterung bzw. Ergänzung der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie erhalten diese selbstverständlich von uns ausgehändigt, sofern Sie diese einsehen möchten. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür per E-Mail an: info@medica-praxismarketing.de - wir schicken Ihnen dann unsere Onlinemarketing AGB direkt zu.

02 - Webhosting, Domainregistrierung und Supportdienstleistungen.

Medica Design & Praxismarketing verfügt im Bereich Hosting, speziell in den Bereichen: Webhosting, Domainregistrierung und Supportdienstleistungen über eine Erweiterung bzw. Ergänzung der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie erhalten diese selbstverständlich von uns ausgehändigt, sofern Sie diese einsehen möchten. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür per E-Mail an: info@medica-praxismarketing.de - wir schicken Ihnen dann unsere Onlinemarketing AGB direkt zu.

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